Werkstätten
Die künstlerisch-technischen Einrichtungen (Werkstätten) stehen den Studierenden (außer Gast- und Zweithörer) im Rahmen ihres Studiums zur Erstellung von Kunstwerken und praktischen Übungen unter Leitung von erfahrenden künstlerisch-technischen Lehrkräften zur Verfügung.
Die Nutzung der Werkstätten durch die Studierenden regelt die Betriebsordnung.

