Senat
Der Senat ist zuständig
- für die Wahl der Rektorin oder des Rektors und
- der Prorektorinnen oder Prorektoren
- Erlass und Änderung von Rahmenordnungen der Kunsthochschule, soweit das Kunsthochschulgesetz nicht anderes bestimmt
- Vorschlag zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Kunst, Lehre, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Forschung, Kunstausübung und des Studiums, die die gesamte Kunsthochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder
von grundsätzlicher Bedeutung sind.
(§ 20 Kunsthochschulgesetz NRW)
Rektor
Prof. Anthony Cragg
Prorektoren (mit beratender Stimme)
Prof. Dr. Siegfried Gohr
Prof. Georg Herold
Kanzler (mit beratender Stimme)
Dietrich Koska
Dekan Fachbereich Kunst
Prof. Siegfried Anzinger
Dekan Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften
Prof. Dr. Kunibert Bering
Vertreter der Gruppe der Professoren
Prof. Dr. Johannes Bilstein
Prof. Martin Gostner
Prof. Durs Grünbein
Prof. Hubert Kiecol
Prof. Guido Reuter
Vertreter der Teilgruppe der künstlerischen und
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gerhard Moritzen
Vertreter der Teilgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Volker Roedszus
Vertreter der Studierenden
Fatma Dogan
Vorsitzende des Personalrats der künstlerischen und
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(mit beratender Stimme)
Ruth Groß
Vorsitzender des Personalrats der sonstigen Mitarbeiterinen
und Mitarbeiter (mit beratender Stimme)
Bernhard Klaffke
ASTA-Vorsitzender (mit beratender Stimme)
Janosch Jauch
Gleichstellungsbeauftragte (mit beratender Stimmer)
Kirsten Lampert

