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Senat

Der Senat ist zuständig

  • für die Wahl der Rektorin oder des Rektors und
  • der Prorektorinnen oder Prorektoren
  • Erlass und Änderung von Rahmenordnungen der Kunsthochschule, soweit das Kunsthochschulgesetz nicht anderes bestimmt
  • Vorschlag zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers
  • Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Kunst, Lehre, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Forschung, Kunstausübung und des Studiums, die die gesamte Kunsthochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder
    von grundsätzlicher Bedeutung sind.

(§ 20 Kunsthochschulgesetz NRW)

Rektor
Prof. Anthony Cragg

Prorektoren (mit beratender Stimme)
Prof. Dr. Siegfried Gohr
Prof. Georg Herold

Kanzler (mit beratender Stimme)
Dietrich Koska

Dekan Fachbereich Kunst
Prof. Siegfried Anzinger

Dekan Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften
Prof. Dr. Kunibert Bering

Vertreter der Gruppe der Professoren

Prof. Dr. Johannes Bilstein
Prof. Martin Gostner
Prof. Durs Grünbein
Prof. Hubert Kiecol
Prof. Guido Reuter

Vertreter der Teilgruppe der künstlerischen und
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gerhard Moritzen

Vertreter der Teilgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Volker Roedszus

Vertreter der Studierenden
Fatma Dogan

Vorsitzende des Personalrats der künstlerischen und
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(mit beratender Stimme)
Ruth Groß

Vorsitzender des Personalrats der sonstigen Mitarbeiterinen
und Mitarbeiter (mit beratender Stimme)
Bernhard Klaffke

ASTA-Vorsitzender (mit beratender Stimme)
Janosch Jauch

Gleichstellungsbeauftragte (mit beratender Stimmer)
Kirsten Lampert