Barrierefreiheit

Die EU-Richtlinie 2016/2102 (externer Link) gibt vor, dass öffentliche Stellen ihre Webseiten und digitalen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Kunstakademie Düsseldorf hat den Anspruch, dies umzusetzen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gibt einen Überblick darüber, wie der Umsetzungsstand für den Webauftritt www.kunstakademie-duesseldorf.de ist – entsprechend der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (externer Link).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise vereinbar – aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten. Die Prüfung auf Vereinbarkeit erfolgt durch Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente zum Herunterladen: Wir stellen auf der Webseite viele PDF-Dokumente zur Verfügung. Diese konnten bislang nicht in ein vollständig barrierefreies Format überführt werden. Wir werden Standards für die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente festlegen und diese fortlaufend anpassen.
  • Videos: Die Videos, die auf der Webseite hochgeladen sind, sind noch nicht durchgängig mit Untertiteln bzw. einem ausreichenden Beschreibungstext versehen. Wir klären die technische Umsetzbarkeit und führen einheitliche Standards für die Barrierefreiheit der Videos auf unserer Webseite ein.
  • Bildtexte: Wir stellen auf der Webseite Bilder zur Verfügung, bei denen bislang kein beschreibender Alternativtext eingegeben werden konnte. Wir werden Standards für die Alternativtexte der Bilder festlegen und diese fortlaufend hinzufügen.
  • Bedienflächen: An einigen Stellen gibt es Bedienflächen, die schwierig aufzufinden und/oder auszuwählen sind. Wir prüfen, wie wir dies besser lösen können.

Barrierefreie Alternativen

Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Bei nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebenen Feedback- und Kontaktangaben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. August 2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 18. August 2022 überprüft.

Feedback- und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort „Barrierefreiheit“ an und teilen uns unter Nennung der URL / Browser-Adresse mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen. Kontakt: barrierefreiheit [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it [​at​] mags.nrw.de (externer Link).

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik (externer Link)