Weitere Informationen

Deutschlandstipendium

Einmal im Jahr können sich Studierende um ein Deutschlandstipendium bewerben.

Um sich bewerben zu können, benötigen die Studierenden vorab eine schriftliche Empfehlung ihrer/ihres Klassenprofessor*in. Je Klasse können die Professor*innen 2-3 Empfehlungen abgeben.

Welche Unterlagen für die Bewerbung nötig sind, erfahren Sie jeweils vorm Bewerbungszeitraum.

Der Bewerbungszeitraum liegt jeweils ca. im Dezember/Januar.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie an dieser Stelle ca. Ende November 2023.

Das Deutschlandstipendium ist eine auf zwölf Monate ausgerichtete finanzielle Unterstützung in Höhe von monatlich je erhalten 300 Euro – die Hälfte kommt dabei vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.

Ausführliche allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium erhalten Sie hier:

https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/home/home_node.html

Ansprechperson: Francisco Anaya (deutschlandstipendium [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de)

Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien Download
BEST GRUPPE Kunstförderpreis

Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres zum Rundgang am Ende des Wintersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf vergeben und richtet sich an Studierende zum Ende des Hauptstudiums kurz vor dem Abschluss.
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Das Stipendium beträgt 1.000,00 Euro monatlich für ein Jahr. Eine Ausstellung in der Niederlassung der BESTGRUPPE Düsseldorf mit einer die Ausstellung begleitenden Publikation wird für die Studierende/den Studierenden im Herbst des jeweiligen Jahres ausgerichtet.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.

Ansprechperson: Frau Dr. Sondermann

Bundespreis für Kunststudierende

Der Bundeswettbewerb »Bundespreis für Kunststudierende« (früher „Kunststudenten stellen aus“) zeigt im Wettbewerb die nominierten Studierenden der Kunsthochschulen der BRD. Er unterstützt herausragende Kunststudierende bei ihrer individuellen Professionalisierung als Künstler*in, indem er ihnen ermöglicht, wertvolle Ausstellungserfahrung außerhalb der Hochschule zu sammeln. Der Bundeswettbewerb wird alle zwei Jahre ausgelobt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Organisation übernimmt das Deutsche Studentenwerk. Die Preisträger_innen werden in der Bundeskunsthalle in Bonn ausgestellt. In der Regel erscheint auch eine Publikation.
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben. Die nächste Nominierungsphase beginnt im Herbst 2024. Die Nominierung erfolgt über das Rektorat. Vorher erfolgt die Nominierung über die Klassen-Professor*innen. Die Bewerbung erfolgt formlos mit Anschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben und einer Werkübersicht.
Alle Bereiche der freien bildenden Kunst sind zugelassen, z. B. Malerei, Bildhauerei, Grafik, Foto, Video, Multimedia oder Performance. Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Nominierung als ordentliche Studierende immatrikuliert sein.
Zur Förderung der Preistragenden im Rahmen des „Bundespreises für Kunststudierende“ wird ein Preisgeld zur Verfügung gestellt. Die unabhängige Jury legt die Anzahl der Preise und, in Abhängigkeit davon, die Höhe des jeweiligen Preisgeldes fest.
– ein Produktionsstipendium, das die gezielte Produktion von Kunstwerken für die Ausstellung durch die Preisträger*innen erlaubt sowie
– eine Katalogerstellung pro Preistragendem, das sein künstlerisches Schaffen dokumentiert.

Ansprechperson: Frau Dr. Sondermann
Weitere Informationen: https://www.studentenwerke.de/de/content/bundespreis_f%C3%BCr_kunststudierende

Cusanuswerk

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung: katholische Konfession, deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG § 8, Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland,
sowie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 5 Semester Restregelstudienzeit. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.
Eine Förderung von Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudien nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master-, Staatsexamen- oder Promotionsstudium ist nicht möglich.

Ansprechperson: Herr Prof. Peter Piller
Weitere Informationen: https://www.cusanuswerk.de/bewerbung/studierende/kunsthochschulen

Friedrich-Schneider-Stipendium

Das Friedrich-Schneider-Stipendium ist ein Stipendium der Stiftung Friedrich Schneider über die Deutsche Stiftungsagentur für ordentlich eingeschriebene Studierende.
Das Stipendium sieht einen einmaligen Geldbetrag von i.d.R. 500,00 Euro vor und wird zum Ende eines jeden Jahres vergeben.
Die Vergabe des Preises erfolgt über das Rektorat mit Anschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben und kurzer Werkübersicht.

Ansprechperson: Frau Dr. Sondermann

Karl Schmidt-Rottluff Stipendium (Studienstiftung des Deutschen Volkes)

Das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium ist ein Stipendium für hervorragende künstlerische Leistungen. Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich. Das Stipendium ist mit 1.200,00 Euro monatlich für ein Jahr dotiert.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Die hochschulinterne Vorauswahl findet jeweils im Oktober/November eines Jahres statt. Für diese Vorauswahl erfolgt die Nominierung durch eine oder einen Künstlerprofessor*in der Kunstakademie Düsseldorf.
Anhand der eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury in einer Vorauswahl, welche Bewerber*innen zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden.
Die Finalist*innen haben im März des jeweiligen Auswahljahres die Möglichkeit, Ihre Arbeiten zu präsentieren. Die mit dem Auswahlverfahren verbundenen Kosten (Transport, Versicherung usw.) trägt der/die Bewerber/in.  
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben.

Ansprechperson: Prof.in Dr. Martina Dobbe
Weitere Informationen: https://www.studienstiftung.de/karl-schmidt-rottluff/?view%5Bdetail%5D=1&cHash=dc5048e0d8d22c35874e4b9b7b6ffb4d

Kolleg für Kunst und Musik Montepulciano

Das Kolleg für Musik und Kunst Montepulciano ist eine einzigartige Kooperation der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligte Hochschulen sind die Hochschule für Musik Detmold, die Robert-Schumann-Musikhochschule Düsseldorf, die Folkwang Universität der Künste Essen, die Hochschule für Musik und Tanz Köln, die Kunstakademie Münster, die Kunsthochschule für Medien Köln sowie die Kunstakademie Düsseldorf
Die Einrichtung ermöglicht besonders qualifizierten Studierenden sowie Dozent*innen der beteiligten Hochschulen einen 14-tägigen, intensiven Arbeitsaufenthalt im Palazzo Ricci in Montepulciano.
Im Rahmen verschiedener Projekte können Studierende und Dozent*innen interdisziplinär künstlerisch und wissenschaftlich recherchieren und arbeiten, um erweiterte Zugänge zu allen Bereichen der bildnerischen, medialen und darstellenden Kunst und Musik zu erschließen.
Das Kolleg wird finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Mittel des DAAD.

Ansprechperson: Prof. Dr. Myssok
Weitere Informationen: https://kolleg-musik-kunst.de/projekt/

Konrad-Krieger-Stipendium

Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres zum Rundgang am Ende des Wintersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben. Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Das Stipendium beträgt 500,00 Euro monatlich für ein Jahr.

Ansprechperson: Dr. Vanessa Sondermann

NRW.Bank.Kunstpreis

Der NRW.Bank.Kunstpreis ist ein Stipendium für die vier Kunsthochschulen NRWs.
z.Zt. werden Vergabe, Zeitpunkt und Fristen neu überlegt.

Ansprechperson: Frau Dr. Sondermann

PROMOS-Stipendium

Im Rahmen des DAAD-finanzierten PROMOS-Programms ist eine Teil-Förderung von kürzeren, institutionsgebundenen Auslandsaufenthalten in Nicht-EU-Ländern möglich. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „PROMOS“.
Das Programm fördert die Mobilität von Studierenden und Doktoranden deutscher Hochschulen. Ziel ist die Steigerung der bestehenden Mobilität von Studierenden und Doktoranden deutscher Hochschulen.
Der DAAD gewährt ein Teilstipendium für Aufenthalt und Reisekosten.

Zielländer
Als Zielländer kommen alle Nicht-EU Länder außer Mazedonien, Island, Norwegen, Türkei und Liechtenstein in Betracht.

Zeitraum
August-Dezember, Mindestlänge 1 Monat, bei Praktika 6 Wochen.

Berechtigte
Studierende, die an der Kunstakademie Düsseldorf einen Abschluss anstreben. Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Auswahlkriterien
- erbrachte Studienleistungen  
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- einschlägige Sprachkenntnisse
- Motivationsschreiben und Gutachten
- gesellschaftliches Engagement

Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular (Link folgt noch)
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Gutachten einer oder eines betreuenden Professor*in
- Zusage der Hochschule/des Unternehmens/der Institution
- ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an studierendensekretariat [at] kunstakademie-duesseldorf.de.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 15.05. an: international.office [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de.
Die Auswahl erfolgt bis zum 15.06.

 

Bewerbungsformular_Promos_2023 Download
Provinzial Kunst-Stipendium

Das Provinzial Kunst-Stipendium wird i.d.R. an die Absolvent*innen des vergangenen Kalenderjahres zu Beginn eines jeden Jahres vergeben. Das Stipendium beträgt 1.000,00 Euro monatlich für ein Jahr.
Die Auswahl und Entscheidung erfolgt durch eine wechselnde, externe Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbung-Portal www.artAward.net/provinzial-kunst-stipendium nach Freischaltung.

Ansprechperson: Frau Dr. Sondermann

Reisestipendien des Kunstvereins für die Rheinlande und Westfalen in Kooperation mit der Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf

Der Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen und die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf vergeben seit 1994 jährlich drei Reisestipendien an herausragende Studierende der Kunstakademie Düsseldorf. Durch die Stiftung finanziert, steht eine Fördersumme von 6000,00 Euro zur Verfügung, die sich auf drei Reisestipendien verteilt. Jedes Jahr bieten sie den ausgezeichneten jungen Künstler*innen die Möglichkeit zu einer projektunabhängigen Reise, die die weitere Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit vorantreiben soll.
In Kooperation mit dem Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen vergibt die Stiftung jährlich drei mit je 2.000,00 Euro dotierte Reisestipendien an Studierende der Kunstakademie Düsseldorf.
Die Stipendiat*innen werden im Rahmen des Akademierundganges zum Ende des Wintersemesters durch eine Jury der Kooperationspartner ausgewählt.  
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.

Weitere Informationen: https://www.sskduesseldorf.de/de/home/ihre-sparkasse/kunst--und-kulturstiftung.htmlhttps://www.sskduesseldorf.de/de/home/ihre-sparkasse/kunst--und-kulturstiftung.html

Stipendium der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres auf der Neujahrsveranstaltung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank im K21, Düsseldorf, durch eine externe Jury mit Beteiligung durch die Kunstakademie Düsseldorf an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben. Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen für Malerei, Fotografie und Grafik. Zusätzlich vergibt die Apo-Bank einen Publikumspreis, der i.d.R. am Abend der Veranstaltung ausgewählt wird.
Das Stipendium beträgt 500,00 Euro monatlich für ein Jahr.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.

Ansprechperson im Haus: Frau Dr. Sondermann

Stipendium der Freunde und Förderer der Kunstakademie Düsseldorf

Das Stipendium der Freunde und Förderer der Kunstakademie Düsseldorf wird i.d.R. unter Abschlusspräsentationen des Sommer- bzw. Wintersemesters vergeben und und sieht 3 Preise à 1.500 Euro vor. Im Jubiläumsjahr 2023 wird zusätzlich ein Jubiläums-Stipendium in Höhe von 2.500 Euro vergeben. Die Preisträger*innen werden durch die Rundgangskommission ausgewählt.

Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.

Ansprechpersonen im Haus: Rektorat und Dr. Vanessa Sondermann

Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß ihrer Satzung fördert sie „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen".
Eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern der Akademie, kann maximal fünf Studierende für das Stipendium vorschlagen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Nominierung erfüllt sein:
– nicht älter als 35 Jahre,
– mindestens im 3. und maximal 6. Fachsemester,
– maximal 7 Semester Vorstudium an einer anderen Hochschule vor dem Studium an der Kunstakademie Düsseldorf.
– Zweitstudien können nicht gefördert werden. Ein vorher abgeschlossenes Studium (Master/Diplom/Staatsexamen) in Deutschland oder im Ausland führt zum Bewerbungsausschluss.
– Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes oder Beitrittskandidaten
Es handelt sich um ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Jährlich bis zum 20. Oktober können die Künstlerprofessor*innen je einen Vorschlag einreichen.

Ansprechperson: Prof. Gereon Krebber
Weitere Informationen: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende/

Van-Rinsum-Stipendium

Das Van-Risum-Stipendium ist ein von Angelika Huber-van-Rinsum gestiftetes Stipendium, das einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt in einem Atelier in Paris beinhaltet. Das Atelier ist an die drei Cité-Internationale-des-Arts-Ateliers des VdDK angegliedert. Das Stipendium wird jährlich vergeben und gilt der Förderung der künstlerischen Arbeit nach Abschluss des Studiums an der Kunstakademie Düsseldorf. Das Stipendium ist mit 2.000,00 Euro dotiert. Darin enthalten sind die Kosten für die Nutzung des (Wohn-)Ateliers sowie ein Betrag zur freien Verfügung.
Über die Auswahl der Bewerber*innen und die Vergabe entscheidet der Vorstand des VdDK.
Mögliche Stipendiat*innen werden bei der jährlichen Abschlussausstellung ausgewählt und zur Bewerbung aufgefordert.
Nach dieser Aufforderung senden die Bewerber*innen bitte Vita, Portfolio und ein Kurzkonzept für den Arbeitsaufenthalt an: vddk1844 [​at​] t-online.de

Weitere Informationen: https://www.vddk1844.de/das-van-rinsum-stipendium/

Gasthörer*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Kunstakademie Düsseldorf besuchen wollen, können auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Studienangebote zugelassen werden. Voraussetzung für die Gasthörer*innenschaft ist die schriftliche Bestätigung einer Professorin oder eines Professors der Kunstakademie Düsseldorf. Hierfür ist es notwendig, im Vorfeld Kontakt mit den jeweiligen Professor*innen aufzunehmen, um die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung oder abzustimmen. 
An Studien in den Künstlerklassen dürfen Gasthörer*innen nur teilnehmen, wenn dadurch das Lehrangebot für die voll immatrikulierten Studierenden der Kunstakademie Düsseldorf nicht beeinträchtigt wird.

Gasthörer*innen werden nicht eingeschrieben und haben keinen Studierendenstatus. Sie können keine Leistungsnachweise erwerben und keine Prüfungen ablegen.

Der gem. § 12 Abs. 3 der Einschreibungsordnung fällige Gasthörer*innenbeitrag beträgt 100,00 Euro. Dieser Beitrag enthält kein Semesterticket.

Die Nutzung der künstlerisch-technischen Einrichtungen (Werkstätten) ist grundsätzlich nicht möglich; Ausnahmen sind nur möglich, wenn die zuständige Leitung der Werkstatt zustimmt und sichergestellt ist, dass die/der Gasthörer*in die verlangten künstlerisch-fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen erfüllt. Es gilt die Betriebsordnung für die Werkstätten. Diese muss vor der Erstnutzung der Werkstätten der jeweiligen Werkstattleitung unterschrieben vorgelegt werden. Gasthörer*innen haben kein Anrecht auf einen Atelierplatz.

Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn der/dem Gasthörer*in ausnahmsweise die Nutzung der Werkstätten erlaubt wird. Es besteht ebenso kein Unfallversicherungsschutz, wenn sich Gasthörer*innen in den Räumlichkeiten der Kunstakademie oder sonstigen der Kunstakademie zugehörigen Flächen aufhalten. Ferner besteht kein Unfallversicherungsschutz bei Verrichtung gefährlicher Arbeiten im Sinne von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Bei Eintritt eines Unfalls einer/s Gasthörer*in ist lediglich ihre/seine Krankenkasse leistungsfähig und der/die Gasthörer*in muss im Falles eines Unfalls z.B. das Risiko im Hinblick auf Langzeit- und Folgeschäden selbst tragen.

Die Zulassung als Gasthörer*in gilt für das jeweilige Semester. Für jedes weitere Semester ist eine neue Antragstellung erforderlich. Als Ausweis wird ein Schein über die Gasthörer*innenschaft ausgestellt.

Für die Einschreibung und Rückmeldung als Gasthörer*in gelten die von der Kunstakademie Düsseldorf bekanntgegebenen Termine.

Antrag Gasthörerschaft Download
Ausländerbehörde Düsseldorf

Die Ausländerbehörde Düsseldorf dient als Anlaufstelle für die internationalen Studierenden unter Anderem bei Fragen zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis.

Ausländerbehörde Düsseldorf

Studienfinanzierung

Als Studierende haben Sie zahlreiche Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Eine erste Anlaufstelle in Düsseldorf bietet das Studierendenwerk Düsseldorf in Form von Bafög und Daka-Darlehen. Folgende Finnzierungsmöglichkeiten stehen Studierenden zur Verfügung:

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (physisch oder psychisch), die aufgrund der Rahmenbedingungen bei der Erbringung einer Prüfungsleistung benachteiligt sind und dies durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen können.   

Ansprechperson: Sarah Wiesemann
wiesmann [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Studieren mit Kind

Schwangere Studentinnen fallen unter das Mutterschutzgesetz, d.h. sie haben besondere Rechte und die Kunstakademie besondere Schutzpflichten für diese Studentinnen und ihr ungeborenes Kind.
Bitte melden Sie sich beim Studierendensekretariat, wenn Sie schwanger sind.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird der Kontakt zu einer unserer Vertrauenspersonen hergestellt. Gemeinsam werden Sie dann Ihre „Werk-Stätten“ besichtigen, gemeinsam mögliche Gefährdungen eruieren und individuell besprechen, wie Sie bestmöglich unterstützt werden können, um Gefahren für Sie und Ihr ungeborenes Kind zu vermeiden. Detaillierte Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt.

Merkblatt (LINK folgt)

Studierendenwerk Düsseldorf

Das Studierendenwerk Düsseldorf ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung der Studierenden zuständig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben leichter machen.

Studierendenwerk Düsseldorf

Vertrauensdozent*innen

Jun.-Prof.in Ellen Gronemeyer  
Raum Rh 003
vd_gronemeyer [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Matthias Neuenhofer  
Raum Rh 403
Tel. 0211/1396-450
vd_neuenhofer [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Konfliktberatung

Zur Sicherheit im Umgang mit Konfliktfällen und zum Schutz von Betroffenen und Anzeigenden sowie letztlich zur Wahrung eines Umfelds und Klimas respektvollen und gleichberechtigten Miteinanders stehen die hier genannten Ansprechpartner*innen unterstützend zur Seite.

Allgemeine Informationen

Studierende, die bereits an einer anderen Kunstakademie/Kunsthochschule/Universität das Fach Kunst studieren, können einen Hocschulwechsel an die Kunstakademie Düsseldorf beantragen, wenn die formalen und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Fristen

Der vollständig ausgefüllte Antrag inklusive der Nachweise Ihres bisherigen Studium müssen dem Studierendensekretariat jeweils zu folgenden Terminen vorliegen:

- bis zum 30. November bei einer Einschreibung zum nächsten Sommersemester
- bis zum 30. Juni bei einer Einschreibung zum nächsten Wintersemester

Nach dem jeweiligen Termin eingereichte Anträge sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

Antrag auf Hochschulwechsel Download
Formale Voraussetzungen

- Sie studieren in einem dem Studiengang Freie Kunst fachlich äquivalenten Studiengang.

- Sie haben zur Aufnahme Ihres bisherigen Studiengangs eine künstlerische Eignungsprüfung erfolgreich absolviert.

- Sie haben in Ihrem bisherigen Studiengang eine Zwischenprüfung/Vordiplomsprüfung oder Ähnliches erfolgreich absolviert.

- für internationale Studierende gilt zusätzlich: Sie müssen einen aktuellen B2-Sprachnachweis vorlegen (bei vorläufiger Zulassung müssen Sie außerdem unsere hochschulinterne Sprachprüfung erfolgreich absolvieren. Diese findet ausschließlich im Sommersemester statt, so dass internationel Studierende nur das Studium zum Wintersemester bei uns aufnehmen können).
 

Wenn nicht eindeutig zu bestätigen ist, dass bei Ihrem aktuellen Studiengang und dem Studiengang Freie Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf fachliche Äquivalenz vorliegt, werden Sie gebeten, am normalen Feststellungsverfahren teilzunehmen.

Weitere Voraussetzungen

Wenn Sie die oben genannten formalen Voraussetzungen erfüllen, benötigen wir folgende Bestätigung:

- Zusage einer/eines Klassenprofessor*in unserer Kunstakademie, die/der Sie in ihre/seine Künstlerklasse aufnehmen wird.

Hinweise

Um eine mögliche Aufnahme in die Klasse einer/eines Künsterlerprofessor*innen anzufragen, informieren Sie sich bitte zunächst, welche Künstlerprofessor*innen aktuell bei uns lehren:

https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst

Treffen Sie eine Entscheidung, in welcher Klasse Sie eine Aufnahme anfragen wollen.

Senden Sie dann eine E-Mail mit einem künstlerischen Portfolio Ihrer bisherigen künstlerischen Arbeiten, einem Anschreiben sowie des Namens der/des Klassenprofessor*in an das Dekanatssekretariat Fachbereich Kunst mit der Bitte, die Mail an die/den jeweiligen Künstlerprofessor*innen weiterzuleiten.

Erhalten Sie eine Absage, haben Sie die Möglichkeit, diesen Vorgang mit Nennung einer/eines anderen Künstlerprofessor*in zu wiederholen.

Bitte planen Sie für diesen Vorgang ausreichend Zeit ein. Starten Sie Ihre Anfrage daher frühzeitig.

 

 

Antrag auf Hochschulwechsel Download
Kontakt bei Rückfragen

Studierendensekretariat der Kunstakademie Düsseldorf

studierendensekretariat [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

International Office

Das International Office der Kunstakademie Düsseldorf koordiniert den Austausch mit den Partnerhochschulen der Kunstakademie. Zudem betreut es die Stipendienprogramme PROMOS und das Stipendium des dfjw für Studienaufenthalte im künstlerischen Bereich in Frankreich.  

Unter „Fördermöglichkeiten für Studierende“ finden Sie Informationen zu Stipendien für Studienaufenthalte und Praktika im Nicht-EU Ausland (PROMOS). 

Für individuelle Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte intern an die Tutor*innen der Klassen. 

Leitung

Jun. Prof'in Dr. Cornelia Escher 
international.office [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Austauschangebot für Studierende der Kunstakademie Düsseldorf

Die Kunstakademie Düsseldorf unterhält mit einigen ausgewählten Hochschulen in Europa Kooperationen, die den Studierenden der Kunstakademie einen Auslandsaufenthalt für ein Semester ermöglichen. Die Plätze für den Austausch sind begrenzt und werden über ein internes Bewerbungsverfahren vergeben. Im Anschluss wird die Bewerbung an die Partnerhochschulen geschickt, die final über Annahme bzw. Ablehnung entscheiden. Momentan sind Auslandsaufenthalte an folgenden Partnerhochschulen möglich: 

Gerrit Rietveld Academie, Amsterdam  
https://rietveldacademie.nl/en/page/837/exchange   

Royal Danish Academy of Arts, School of Visual Arts, Kopenhagen  
https://kunstakademiet.dk/en/schools-visual-arts/exchange-schools-visual-arts  

Ecole des Beaux-Arts, Paris  
https://www.beauxartsparis.fr/en/international/programme-echanges 

Akademie der Bildenden Künste, Wien  
https://www.akbild.ac.at/de/universitaet/internationales/incoming-mobilitaet-an-der-akademie-studieren/austauschstudium-an-der-akademie 

Universität für angewandte Kunst Wien  
http://www.dieangewandte.at/studium/auslandsaufenthalte/incoming 

 
Akademie der bildenden Künste, Wien 

Bewerbungsprozess für Studierende der Kunstakademie Düsseldorf  

Im Studierendensekretariat erhalten Sie Infomaterialien über die Partnerhochschulen. Die Bewerbung erfolgt über das International Office: 
international.office [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de 


Unterlagen sind einzureichen bei
Jun.-Prof'in Dr. Cornelia Escher 
cornelia.escher [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de 


Für individuelle Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte intern an die Tutor*innen der Klassen. 

Fristen  

15.3. für das darauffolgende Wintersemester 
15.9. für das darauffolgende Sommersemester (mit Ausnahme Amsterdam und Paris, hier sind Bewerbungen nur zum 15.3. möglich) 


Aus den bis zu dieser Frist eingegangenen Bewerbungen wird ein Studierender/eine Studierende nominiert. 

Übermittlung der Bewerbung an die Partnerhochschule  

Im Anschluss an die Nominierung durch die Kunstakademie Düsseldorf wird die Bewerbung um weitere Unterlagen ergänzt und an die Partnerhochschule weitergeleitet. Entsprechend den Konventionen der Partnerhochschule erfolgt die Weiterleitung entweder durch die Studierenden oder durch das International Office.

Annahme bzw. Ablehnung durch die Partnerhochschule  

Die Partnerhochschule informiert die Bewerber*innen über Aufnahme oder Ablehnung. Bei Antritt des Auslandsstudiums denken Sie bitte daran, sich an der Kunstakademie Düsseldorf für das Semester beurlauben zu lassen.

Folgende Unterlagen sind in per E-Mail einzreichen an: international.office [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de
– Motivationsschreiben 
– Portfolio 
– CV

 
Bitte passen Sie die einzelnen Dokumente an die Anforderungen der Partnerhochschulen an. Informationen über Dateigrößen, Umfang etc. finden Sie auf den jeweiligen Websites der Partnerhochschulen. 

Auswahlkriterien für die Nominierung  

Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der oben genannten Unterlagen. Kriterien sind:
– Sinn und Zweck des geplanten Studienaufenthalts für die weitere Entwicklung, 
– einschlägige Sprachkenntnisse 
– erbrachte Studienleistungen und künstlerische Eignung 
– gesellschaftliches Engagement 
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme liegt bei den Partnerhochschulen. 

Finanzierung  

Durch die Abkommen mit den Partnerhochschulen fallen keine Studiengebühren für das Studium an den Partnerhochschulen an. Bitte beachten Sie, dass mit dem Studienplatz kein Stipendium zur Finanzierung des Auslandsstudiums verbunden ist und dass die Kunstakademie aktuell nicht am Programm Erasmus+ teilnimmt. 

Information for incoming students / Austauschangebot für Studierende aus dem Ausland

The studies of Fine Arts at the Kunstakademie Düsseldorf serve the promotion of artistic talent, knowledge of the science of arts, and technical proficiency of the students. The study's purpose is the cultivation of an artistic personality. 

At the center of the study program of the Kunstakademie Düsseldorf lays the artistic study in an Artist’s Class (Studio Practice). Study in an Artist's Class consists of – and will be accompanied by – the education and training of practical artistic skill sets of the students. The responsibility of this education and training lays with the teaching artist, the technical artistic facilities (workshops) and the offered study opportunities designated specially to this purpose. 

The scientific-theoretical portion of the studies focuses on the study of the science of arts such as Art History, Philosophy, Aesthetics, Poetics, Sociology, Educational Theory, Didactic Method, and Architecture History and Theory. Credit points are not awarded, however it is possible to obtain a certificate for the active participation in a course. Courses are usually held in German. 

The exchange programme of the Kunstakademie Düsseldorf is limited to students from its partner schools. Visiting students are selected and proposed by their school of origin before they can submit their application to the Kunstakademie Düsseldorf. 

Besides, students with a DAAD grant can apply.

Academic calender 

- Winter semester: October-February 
- Summer semester: April- July

Deadlines 

- Application deadline for the Winter semester: 1st June 
- Application deadline for the Summer semester: 15th November

Application 

Please send a digital application by email to the International office (international.office@kunstakademie-duesseldorf.de )

The application should include: 

- A portfolio (max. 8 MB) 
- CV 
- Nomination letter (if not send directly by the International office) 
- A list of three professors with whom the student wishes to study.  

For a list of teachers see: 
https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst 

https://www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/189-fb1-baukunst

Costs upon registration 

There is a fee payable upon registration as a student which amounts to about 340 € per semester and grants important reductions for public transport and meals at the students’ restaurant. 

Contact 

international.office@kunstakademie-duesseldorf.de 

Wintersemester 2022/2023
Sommersemester 2022
Wintersemester 2021/2022
Sommersemester 2021
Wintersemester 2020/2021
Sommersemester 2020
Allgemeine Informationen zur Promotion

Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf verleiht aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen wissenschaftlichen Prüfung (Disputation) den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.).
Die Dissertation muss thematisch einem Fachgebiet angehören, das an der Kunstakademie Düsseldorf im Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften hauptamtlich vertreten ist.

Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften bietet die Möglichkeit zur Individualpromotion in den Fächern Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft, Pädagogik, Didaktik der Bildenden Künste, Philosophie, Soziologie, Bildungswissenschaften.

Es gibt keinen strukturierten Promotionsstudiengang und kein Graduiertenkolleg an der der Kunstakademie Düsseldorf.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Promotionsverfahren kann auf Antrag zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt und einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern nachweist. Als Abschlüsse werden anerkannt der Grad des Magisters, ein Diplom in einem wissenschaftlichen Fach, das Staatsexamen in einem Lehramtsstudiengang für das Gymnasium/Gesamtschule oder ein Master-Abschluss. Die Abschlussnote muss mindestens der Note „gut“ (2,0) entsprechen. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren setzt u.a. voraus, dass  ein wissenschaftliches Exposé des mit der Betreuerin / dem Betreuer der Dissertation abgesprochenen Dissertationsvorhabens sowie die Betreuungszusage einer/eines Professor*in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften vorgelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.


Auch Absolvent*innen künstlerischer Studiengänge mit einer berufsqualifizierenden Abschlussprüfung im Sinne des § 52 KunstHG können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auf Antrag sowie auf Vorschlag einer/eines Professor*in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie zuvor den Nachweis ihrer Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbringen. Dieser Nachweis wird i.d.R. durch promotionsvorbereitende Studien erbracht, die vor ihrem Beginn mit dem Promotionsausschuss abgestimmt worden sind. Promotionsvorbereitende Studien erfolgen nach einem durch den Promotionsausschuss individuell zusammengestellten Curriculum.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Einschreibung

Für die Teilnahme an promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 3 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf ist eine Einschreibung  als Promotionsstudierende*r erforderlich.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Termine zur Einschreibung/Rückmeldung, zu finden im Bereich Studium>Lehramt Kunst>Studierende.

Die Aufnahme der promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 4 berechtigt zur Einschreibung zum Promotionsstudium an der Kunstakademie Düsseldorf.

Während der Promotionszeit müssen Sie nicht zwingend eingeschrieben sein. Wir weisen an dieser Stelle daraufhin, dass Sie für die Dauer, in der Sie nicht eingeschrieben sind, sämtliche Rechte als Studierende*r der Kunstakademie aufgeben.

Spätestens in den beiden letzten Semestern vor Einreichung Ihrer Dissertationsschrift müssen Sie als Promotionsstudierende*r eingeschrieben sein.

Abschluss

Dr. phil.

Wenn Sie an der Kunstakademie Düsseldorf eingeschrieben sind, können Sie unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen den Studiengang wechseln. Eine Beratung vor einem bevorstehenden Wechsel wird empfohlen. Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage direkt an: pruefungsamt [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Zwingende Voraussetzung für einen Wechsel ist eine Klassenplatzbestätigung durch eine*n Klassenprofessor*in.

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze auf fristgerechten Antrag als Zweithörer*in mit der Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.
Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörer*in ist eine schriftliche Zusage eines/einer Professor*in aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf nach persönlicher Rücksprache.
Die Einschreibung wird innerhalb der Immatrikulationsfristen der Kunstakademie Düsseldorf für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt. Dazu sind einzureichen:
– Personalbogen (siehe Download)
– eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit den Angaben des Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
– die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als beglaubigte Kopie
– eine Kopie des Personalausweises.
Der Zweithörerschein wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Einschreibung per Post zugeschickt.
Über die Anerkennung der als Zweithörer*in an der Kunstakademie Düsseldorf absolvierten Lehrveranstaltungen entscheidet die Ersthochschule.

Personalbogen Download

Zweithörer*innen, die beabsichtigen, ihr Studium an der Kunstakademie Düsseldorf im folgenden Semester fortzusetzen, haben sich innerhalb der von der Kunstakademie Düsseldorf festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden. Bei der Rückmeldung sind eine aktuelle Studienbescheinigung (für das folgende Semester) der Ersthochschule sowie die schriftliche Zustimmung eines Professors/einer Professorin aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der Kunstakademie Düsseldorf vorzulegen.
Der Zweithörerschein wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Rückmeldung per Post zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass dem Studierendensekretariat Änderungen von persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen sind. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Datenänderung (siehe Download).

Datenänderung Download