Die Kunstakademie Düsseldorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze (Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen) und nimmt die ihnen obliegenden Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr, soweit sie ihnen nicht als staatliche Angelegenheiten zugewiesen sind. Der Erfüllung beider Aufgabenarten dient eine Einheitsverwaltung.

Das Personal der Kunstakademie steht im Landesdienst. Das Land stellt nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und nach Maßgabe des Landeshaushalts die Mittel zur Durchführung der Aufgaben der Kunstakademie bereit.

Die Kunstakademie erlässt nach Maßgabe dieses Gesetzes ihre Grundordnung als Satzung und die sonstigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungen. Die Grundordnung, die Einschreibungsordnung und die Prüfungsordnungen werden im Gemeinsamen Amtsblatt des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Alle übrigen Ordnungen sowie zu veröffentlichende Beschlüsse gibt die Kunstakademie in einem Verkündungsblatt bekannt. Sie regelt das Verfahren, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ordnungen und die Form der Veröffentlichung, insbesondere die Anforderungen an das Verkündungsblatt.

(vgl. § 2 KunstHG)

Zentrales Treppenhaus 2. OG, Foto: Babette Bangemann